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[Korea] Hinweis zum Zollverfahren für medizinische Geräte zum persönlichen Gebrauch

2019-01-19
Guten Tag.



Zum 01.01.2019 wurde die Zollabwicklungspolitik für persönliche medizinische Geräte zur Eigennutzung verschärft. Hiermit möchten wir Sie informieren.



Früher konnten medizinische Geräte zum Eigengebrauch ohne besondere Anforderungen verzollt werden, doch seit 2019 sind auch für den persönlichen Gebrauch Anforderungen erforderlich.



Dies gilt auch für gängige medizinische Geräte wie Ohr-Infrarotthermometer, elektronische Blut糖-/Blutdruckmessgeräte und CPAP-Geräte. Bitte beachten Sie dies bei Ihrer Arbeit.









In diesem Zusammenhang ist für die Zollabfertigung zum Eigengebrauch zur Befreiung von den Anforderungen das folgende Verfahren erforderlich.

Zuständige Stelle für die Ausstellung der Befreiungsbestätigung: Korea Medical Device Safety Information Institute (NIDS)

http://www.nids.or.kr/



Erforderliche Unterlagen bei Einreichung der Befreiungsbestätigung beim Korea Medical Device Safety Information Institute

- Antragsformular (falls Sie ein Formular benötigen, wenden Sie sich bitte gesondert über eine 1:1-Anfrage an uns)

- Ärztliches Gutachten und Diagnosebescheinigung mit der Bezeichnung des betreffenden Produkts und dem Hinweis, dass es verwendet werden darf



Kontakt

Korea Medical Device Safety Information Institute

Abteilung Industrieinformationen 02-860-4409





Vielen Dank.