[Korea] Hinweis zur vorübergehenden Genehmigung der vereinfachten Zollabfertigung für Masken, Thermometer und Handdesinfektionsprodukte sowie Hinweise zur Zollabfertigung für Unternehmen
2020-03-07
Die Produkte zur Prävention einer COVID-19-Infektion, nämlich Masken, Handdesinfektionsprodukte und Thermometer, diese drei Artikel, unterliegen der Prüfung der Einfuhrgenehmigungsvoraussetzungen.
Diese Waren können normalerweise nicht im vereinfachten Verfahren verzollt werden, es wurde jedoch bestätigt, dass die vereinfachte Zollabfertigung vorübergehend erlaubt wird. Wir informieren Sie daher zur Referenz für Ihre Arbeit.
1. Für die vereinfachte Zollabfertigung zugelassene Waren.
Maskenprodukte (bis zu 300 Stück als Eigenbedarf anerkannt), Handdesinfektionsprodukte, Thermometer sowie die oben genannten 3 Waren.
2. Zeitraum der zulässigen vereinfachten Zollabfertigung.
Maßgeblich ist das Ankunftsdatum in Korea, vom 5. März 2020 bis zum 30. Juni 2020.
Der Zeitraum kann sich ändern; bei bestätigten Änderungen informieren wir Sie gesondert.
3. Hinweise usw.
Das System kann nur für den Eigengebrauch und die Einfuhr kleiner Mengen durch Privatpersonen angewendet werden.
Die HS-Informationen müssen korrekt eingegeben werden.
Maskenprodukte HS 63
Handdesinfektionsprodukte HS 38
Thermometerprodukte HS 90
Das System kann nicht rückwirkend auf Fälle angewendet werden, die vor Inkrafttreten eingeführt wurden.
Bitte prüfen Sie die obigen Inhalte und melden Sie ordnungsgemäß, damit keine Nachteile durch Missbrauch des Systems entstehen.
Beim Ausfüllen des Antrags ist die Auswahl des Artikels ein wichtiger Maßstab zur Unterscheidung zwischen allgemeiner und vereinfachter Zollabfertigung. Bitte wählen Sie daher korrekt aus und registrieren Sie die Daten; auf dieser Grundlage wird die Zollanmeldung durchgeführt.
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Eine Empfehlung zur Befreiung von der Prüfung der Einfuhrvoraussetzungen für Maskenprodukte ist möglich.
* Wenn ein Unternehmen Masken gegen Entgelt erwirbt, nicht zu Wiederverkaufszwecken, sondern zur Verteilung an Mitarbeitende, als Vorrat oder zur Spende, wurde ein neues Verfahren zur Befreiung von der Importgenehmigung eingeführt und umgesetzt.
Kurz zusammengefasst;
1. Wenn das Unternehmen sie kostenlos erhält. (Ohne Zahlung.)
Eine Einfuhr ist durch vereinfachte Verfahren wie eine Begründung für die Einfuhr und eine Informationsprüfung möglich.
2. Wenn das Unternehmen sie gegen Zahlung kauft.
Über das ordnungsgemäße Verfahren beim MFDS kann eine Befreiung von den Einfuhranforderungen beantragt werden.
Die Einreichung der vorgeschriebenen Informationen, wie Verwendungszweck und Nutzerdaten, ist erforderlich.
Gültig bis: 30. April 2020, (Änderungen vorbehalten)
Diese Waren können normalerweise nicht im vereinfachten Verfahren verzollt werden, es wurde jedoch bestätigt, dass die vereinfachte Zollabfertigung vorübergehend erlaubt wird. Wir informieren Sie daher zur Referenz für Ihre Arbeit.
1. Für die vereinfachte Zollabfertigung zugelassene Waren.
Maskenprodukte (bis zu 300 Stück als Eigenbedarf anerkannt), Handdesinfektionsprodukte, Thermometer sowie die oben genannten 3 Waren.
2. Zeitraum der zulässigen vereinfachten Zollabfertigung.
Maßgeblich ist das Ankunftsdatum in Korea, vom 5. März 2020 bis zum 30. Juni 2020.
Der Zeitraum kann sich ändern; bei bestätigten Änderungen informieren wir Sie gesondert.
3. Hinweise usw.
Das System kann nur für den Eigengebrauch und die Einfuhr kleiner Mengen durch Privatpersonen angewendet werden.
Die HS-Informationen müssen korrekt eingegeben werden.
Maskenprodukte HS 63
Handdesinfektionsprodukte HS 38
Thermometerprodukte HS 90
Das System kann nicht rückwirkend auf Fälle angewendet werden, die vor Inkrafttreten eingeführt wurden.
Bitte prüfen Sie die obigen Inhalte und melden Sie ordnungsgemäß, damit keine Nachteile durch Missbrauch des Systems entstehen.
Beim Ausfüllen des Antrags ist die Auswahl des Artikels ein wichtiger Maßstab zur Unterscheidung zwischen allgemeiner und vereinfachter Zollabfertigung. Bitte wählen Sie daher korrekt aus und registrieren Sie die Daten; auf dieser Grundlage wird die Zollanmeldung durchgeführt.
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Eine Empfehlung zur Befreiung von der Prüfung der Einfuhrvoraussetzungen für Maskenprodukte ist möglich.
* Wenn ein Unternehmen Masken gegen Entgelt erwirbt, nicht zu Wiederverkaufszwecken, sondern zur Verteilung an Mitarbeitende, als Vorrat oder zur Spende, wurde ein neues Verfahren zur Befreiung von der Importgenehmigung eingeführt und umgesetzt.
Kurz zusammengefasst;
1. Wenn das Unternehmen sie kostenlos erhält. (Ohne Zahlung.)
Eine Einfuhr ist durch vereinfachte Verfahren wie eine Begründung für die Einfuhr und eine Informationsprüfung möglich.
2. Wenn das Unternehmen sie gegen Zahlung kauft.
Über das ordnungsgemäße Verfahren beim MFDS kann eine Befreiung von den Einfuhranforderungen beantragt werden.
Die Einreichung der vorgeschriebenen Informationen, wie Verwendungszweck und Nutzerdaten, ist erforderlich.
Gültig bis: 30. April 2020, (Änderungen vorbehalten)