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Hinweisdetails

[USA][Bitte unbedingt lesen] Hinweis zur Änderung der Regelung zur Anwendung des Volumengewichts

2021-08-07
Wie zuvor bekannt gegeben, können aufgrund der verschärften TSA-Sicherheitsmaßnahmen Verpackungsarten von Stückgut, die nicht gescreent werden können (- Pressurized container (einschließlich KCX AKE container)) nicht versendet werden, und

Ab dem 1. Juli dürfen die von Versanddienstleistern für die USA bisher bei der Luftverladung verwendeten LD3-Container nicht mehr für den Lufttransport genutzt werden; die Vorschriften wurden dahingehend geändert, dass nur noch Paletten verwendet werden dürfen.

Dadurch stehen die Versanddienstleister für die USA aufgrund gestiegener Luftfrachtkosten vor erheblichen Schwierigkeiten. Wenn koreanische Versanddienstleister für die USA die Ware ohne LD3 nur auf Paletten versenden, müssen sie 30 % bis 40 % mehr Luftfrachtkosten als bisher bezahlen.



Zusätzlich dazu, dass die Fluggesellschaften aufgrund der geänderten TSA-Vorschriften nur noch auf Paletten abgefertigte Fracht (Höhe bis 80 Zoll) zu 100 % nach Volumengewicht annehmen,

wird den Versanddienstleistern auch die Volumengewichtsbelastung der für den Warentransport verwendeten Paletten auferlegt.



Aus diesem Grund, da die Luftfrachtkosten für die Versanddienstleister für die USA um mehr als 30 % bis 40 % gestiegen sind und zusätzlich die doppelte Belastung durch Personal- und Fahrzeugkosten entsteht, weil auch samstags zum Flughafen gefahren werden muss, damit sich die Freitagssendungen nicht noch weiter verzögern, sehen auch wir uns gezwungen, die Regelung zum Volumen zu ändern.



Wir bitten um Ihr Verständnis.











** Die Luftfrachtraten wurden nicht erhöht; lediglich die Berechnung des Volumengewichts durch die Fluggesellschaft wurde geändert. Daher erfolgt keine Erhöhung der Rate, sondern nur eine Anhebung des Berechnungssatzes für das Volumengewicht.

** Falls es zusätzliche Informationen gibt, werden wir diese separat bekannt geben.



1. Inkrafttreten der neuen Volumengewichtsregelung: für Sendungen, deren Gewichtsmessung in den USA ab dem 16. August 2021 erfolgt


2. Geänderter Volumenanwendungssatz
Bitte beachten Sie die entsprechende Mitteilung unter folgendem Café-Link: https://cafe.naver.com/uniauc/137920