Änderungsentwurf zur Bekanntmachung über die Zollabfertigung bei Importen - Hinweis, dass die Passnummer nicht mehr verwendet werden kann
2024-09-03
Hallo,
wir informieren Sie darüber, dass im Zusammenhang mit dem Änderungsentwurf zur Bekanntmachung über die Zollabfertigung bei Importen eine amtliche Mitteilung ergangen ist.
Die wichtigsten Punkte sind wie folgt.
- Anpassung der Angaben zum Steuerpflichtigen bei der Einfuhr von E-Commerce-Waren durch Ausländer
Bisher konnten Ausländer die Zollabfertigung auch mit einer Passnummer durchführen. Nach dem unten genannten Inkrafttretensdatum (basierend auf dem Ankunftsdatum des Schiffes) müssen jedoch bei E-Commerce-Produkten auch Ausländer eine persönliche Zollnummer beantragen und die Zollabfertigung mit dieser Nummer durchführen.
Nur bei persönlichen Geschenken ist die Zollabfertigung weiterhin mit einer Passnummer möglich.
Bitte beachten Sie die folgenden Informationen.
◆ Änderung der Zollabfertigung für Expressfracht
1. Angaben zum Steuerpflichtigen bei der Einfuhr von E-Commerce-Waren durch Ausländer
① Bisher: Angabe der Passnummer möglich
② Änderung: Nur die persönliche Zollnummer für Ausländer ist zulässig
③ Inkrafttretensdatum: '24.10.01 (Di) 00:00 Uhr
1. Die Anwendung ist voraussichtlich für Importanmeldungen ab dem 24.12.1 vorgesehen. (Um Verwechslungen zu vermeiden, wird eine Zusatzbestimmung aufgenommen, wonach die Regelung ab dem 1. Dezember gilt.)
2. Die verpflichtende Eingabe der Zollnummer gilt nur für E-Commerce-Waren. Bei Waren, die zwischen Privatpersonen gehandelt werden, können weiterhin wie bisher die Passnummer usw. eingegeben werden.
wir informieren Sie darüber, dass im Zusammenhang mit dem Änderungsentwurf zur Bekanntmachung über die Zollabfertigung bei Importen eine amtliche Mitteilung ergangen ist.
Die wichtigsten Punkte sind wie folgt.
- Anpassung der Angaben zum Steuerpflichtigen bei der Einfuhr von E-Commerce-Waren durch Ausländer
Bisher konnten Ausländer die Zollabfertigung auch mit einer Passnummer durchführen. Nach dem unten genannten Inkrafttretensdatum (basierend auf dem Ankunftsdatum des Schiffes) müssen jedoch bei E-Commerce-Produkten auch Ausländer eine persönliche Zollnummer beantragen und die Zollabfertigung mit dieser Nummer durchführen.
Nur bei persönlichen Geschenken ist die Zollabfertigung weiterhin mit einer Passnummer möglich.
Bitte beachten Sie die folgenden Informationen.
◆ Änderung der Zollabfertigung für Expressfracht
1. Angaben zum Steuerpflichtigen bei der Einfuhr von E-Commerce-Waren durch Ausländer
① Bisher: Angabe der Passnummer möglich
② Änderung: Nur die persönliche Zollnummer für Ausländer ist zulässig
③ Inkrafttretensdatum: '24.10.01 (Di) 00:00 Uhr
1. Die Anwendung ist voraussichtlich für Importanmeldungen ab dem 24.12.1 vorgesehen. (Um Verwechslungen zu vermeiden, wird eine Zusatzbestimmung aufgenommen, wonach die Regelung ab dem 1. Dezember gilt.)
2. Die verpflichtende Eingabe der Zollnummer gilt nur für E-Commerce-Waren. Bei Waren, die zwischen Privatpersonen gehandelt werden, können weiterhin wie bisher die Passnummer usw. eingegeben werden.