Hinweis zu den Zollabfertigungsgebühren für Unternehmen
2024-09-10
Es wurde festgestellt, dass die Zollabfertigungsgebühren für Unternehmen aufgrund eines Fehlers des Zollabfertigungsunternehmens mehrere Monate lang nicht berechnet wurden.
Den bislang nicht berechneten Betrag werden wir vollständig übernehmen,
ab sofort werden jedoch Zollabfertigungsgebühren in Höhe von 12.000 KRW zusammen mit Zollabgaben und Steuern berechnet. Bitte beachten Sie dies bei der Nutzung unseres Dienstes.
Vielen Dank.
Den bislang nicht berechneten Betrag werden wir vollständig übernehmen,
ab sofort werden jedoch Zollabfertigungsgebühren in Höhe von 12.000 KRW zusammen mit Zollabgaben und Steuern berechnet. Bitte beachten Sie dies bei der Nutzung unseres Dienstes.
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